Wählergemeinschaft TKBB offiziell zur Wahl zugelassen
In der Sitzung des Bezirkswahlausschusses am 28.07.2021, wurde um 11 Uhr die Wählergemeinschaft TKBB als Wahlvorschlag zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend § 37 der Landeswahlordnung zugelassen.
Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
Mehr Information zu der Wählergemeinschaft und ihren Zielen finden Sie hier:
admin
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